Die Kommission hat den Mitgliedstaaten am Donnerstag vorgeschlagen, die Rückführungen von Flüchtlingen, die über Griechenland in andere Mitgliedstaaten eingereist sind, ab März nächsten Jahres schrittweise wieder aufzunehmen. Derartige Rückführungen waren seit 2011 nach Urteilen des EU-Gerichtshofes für Menschenrechte und des Europäischen Gerichtshofes ausgesetzt worden. Beide Gerichte hatten gravierende Menschenrechtsverletzungen bei der Aufnahme und Versorgung in Griechenland festgestellt.
„Die Lage für Flüchtlinge in Griechenland ist nach wie vor schlecht bis katastrophal, da das griechische Asylsystem chronisch überfordert ist“, kommentiert Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament. „Griechenland hat in den vergangenen Jahren 7.450 Plätze auf den Ägäischen Inseln geschaffen. Vor Ort sind jedoch mehr als 13.000 Flüchtlinge. Dazu kommt, dass Griechenland mit den Nachwirkungen der massiven Finanzkrise zu kämpfen hat. Zum heutigen Zeitpunkt eine Wiederaufnahme der Rückführungen nach Griechenland zu fordern, ist daher kontraproduktiv.“
„Es ist niemandem damit geholfen, wenn wir die Verantwortung auf Randstaaten wie Griechenland abwälzen, während sich viele andere einen schlanken Fuß machen. Die anderen Mitgliedstaaten und die EU-Kommission müssen konkrete Hilfestellung leisten“, stellt Birgit Sippel klar. „Bisher aber verharrt die Verteilung von Flüchtlingen auf andere Mitgliedstaaten auf inakzeptabel niedrigem Level. Auch bei der Unterstützung der europäischen Grenz- und Küstenschutzagentur durch zugesagte Experten aus den Mitgliedstaaten hapert es.“
„Nur wenn Unterstützung effektiv erfolgt, kann auch der Druck auf die griechische Regierung erhöht werden“, so Birgit Sippel. „Dies darf aber nicht auf dem Rücken der Flüchtlinge geschehen. Viele der von den Gerichten bestätigten Mängel bei der Aufnahme und Versorgung der Flüchtlinge bestehen nach wie vor. Die griechische Regierung muss ihr Asylsystem gezielt verbessern. Das gilt für die Zahl der Aufnahmezentren ebenso wie für die dortigen Mindeststandards. Sobald eine humanitäre Aufnahme gewährleistet ist, kann über eine Wiederaufnahme der Rückführungen nachgedacht werden.“
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