StartPressemitteilung"Rechtssicherheit bleibt fraglich"

„Rechtssicherheit bleibt fraglich“

„Verhandlungen über internationale Verträge brauchen Kompromisse. Das Endergebnis sollte jedoch mit europäischen Grundrechten vereinbar sein und keine Interpretationsspielräume offen lassen. Bisher sind jedoch längst nicht alle Bedenken hinsichtlich des EU-US-Abkommens zum Datenschutz ausgeräumt“, so Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der Sozialdemokraten im EU-Parlament. Das Plenum des EU-Parlaments debattiert am Mittwochnachmittag über ein EU-US-Datenschutzabkommen im Bereich der Strafverfolgung, bevor es am Donnerstag voraussichtlich grünes Licht für den völkerrechtlichen Vertrag geben wird.

Das Abkommen ist keine Rechtsgrundlage für die Weitergabe von Strafverfolgungsdaten in die USA, setzt aber datenschutzrechtliche Mindeststandards für zukünftige Abkommen in diesem Bereich. Der Vertrag soll auch bestehende Abkommen ergänzen. Birgit Sippel ist skeptisch: „Ich befürchte, dass die USA durch das Abkommen für alle Ewigkeit das Prädikat eines sicheren Hafens für Strafverfolgungsdaten bekommen. Die juristischen Dienste von Kommission und EU-Parlament haben hier unterschiedliche Einschätzungen. In diesem Fall bestünde das Risiko, dass die Europäische Union keine effektive Möglichkeit mehr hätte, Datenströme bei Grundrechtsverstößen zu unterbinden“, sagt Birgit Sippel. „Fragen wirft auch eine US-amerikanische Regelung auf, wonach das Recht von EU-Bürgern, vor US-amerikanischen Gerichten ihr Recht einzuklagen, an die Weitergabe von kommerziellen Daten aus ihrem Heimatland an die USA gekoppelt werden könnte.“

Schließlich sei unklar, ob auch Fluggastdaten (PNR) und Bankdaten (TFTP) von dem Abkommen erfasst würden: „Damit auch Fluggast- und Bankdaten von dem Datenschutz-Abkommen erfasst sind, müssen die USA zunächst ihre eigenen Gesetze reformieren. Ich habe große Zweifel, dass der Grundrechtsschutz für EU-Bürger eine Priorität der Trump-Regierung sein wird“, so Birgit Sippel. „Das Europaparlament hat sich für ein Datenschutz-Abkommen stark gemacht, damit die Interessen europäischer Bürger auch bei der Weitergabe von Strafverfolgungsdaten an die USA geschützt sind. Ich habe Zweifel, dass der jetzt vorliegende Text diesem Anspruch gerecht wird und kann dem Abkommen deshalb nicht zustimmen.“

Weitere Informationen: Büro Sippel +32 2 28 47559 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)

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