StartPressemitteilung"Luxemburgs Regierung verspielt Chance, mit gutem Beispiel voranzugehen"

„Luxemburgs Regierung verspielt Chance, mit gutem Beispiel voranzugehen“

Die Europäische Kommission verlangt von allen Mitgliedstaaten in Europa Informationen, um zu beurteilen, ob bestimmte Steuerpraktiken Unternehmen begünstigen. Luxemburg hat dagegen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage eingereicht. Das Land sieht die Untersuchung über einen möglichen Verstoß gegen Beihilfevorschriften der EU als unzulässig an und klagt auf Nichtigkeit. Die Verhandlung startet am Donnerstag.

„Wer nichts zu verbergen hat, sollte mit dieser Untersuchung der EU-Kommission kein Problem haben“, kommentiert Udo Bullmann, Vorsitzender der Europa-SPD, den Prozessauftakt. „Die EU-Kommission hat die Mitgliedstaaten lediglich aufgefordert zu bestätigen, ob sie verbindliche Steuerentscheide erteilen. Falls ja, sollen sie Informationen dazu liefern. „Verbindliche Steuerentscheide sind explizite Absprachen der Finanzbehörden mit Konzernen, welche offiziell als staatliche Beihilfen bezeichnet werden.

„Die Luxemburger Entscheidungsträger verspielen mit ihrer Klage eine Chance, im Kampf gegen Steuervermeidung an vorderster Front voranzuschreiten“, so Udo Bullmann. „Sie sollten die gegen die Praxis ihres Landes erhobenen Vorwürfe im Interesse der europäischen Bürger aufarbeiten – gerade nach den jüngsten LuxLeaks-Veröffentlichungen.“

Die Europa-SPD hat im Zuge der Enthüllungen um die Luxemburg-Leaks sieben Forderungen gegen Steuervermeidung und Steuerbetrug erneut aufgelistet: http://www.spd-europa.de/steuervermeidung-stoppen-1871 .

Hintergrund:
Die Europäische Kommission untersucht im Rahmen beihilferechtlicher Auskunftsersuchen zu Steuerentscheiden (sogenannte „tax rulings“) Praktiken in allen Mitgliedstaaten. Dazu hat die Kommission die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, Informationen über ihre Steuerentscheide zu liefern. Die Regierungen sollen gegebenenfalls eine Liste aller Unternehmen bereitstellen, die zwischen 2010 bis 2013 einen Steuerentscheid erhalten haben. Die EU-Kommission hatte bereits im Juni 2014 drei Mitgliedstaaten um ähnliche Informationen über Steuerentscheide gebeten, weil dort die Konzerne Apple, Fiat und Starbucks intransparenter und unsozialer Steuersparmodelle verdächtigt werden. Die Untersuchung bezüglich Luxemburg, Niederlande und Irland läuft noch und wurde mit den aktuellen Forderungen auf alle Mitgliedstaaten ausgeweitet.

Meist gelesen

Beliebte Stichwörter

ARCHIV