EU-Kommission legt Arbeitsprogramm 2027 vor
Die EU-Kommission will mit ihrem Arbeitsprogramm für 2027 unter anderem den Vorschlag für die Besteuerung der digitalen Präsenz von Unternehmen zurückziehen. Der Entwurf sieht 23 neue Initiativen vor.
René Repasi, Vorsitzender der Europa-SPD:
„Wettbewerbsfähigkeit zeigt sich an einer bezahlbaren Stromrechnung und einem fairen Lohn. Wir erwarten von Ursula von der Leyen konkrete Gesetzesvorschläge für bezahlbare Energie, faire Bedingungen für Unternehmen und gute Arbeitsplätze. Beschäftigtenrechte und Verbraucherschutz zu schleifen, schafft keinen Wettbewerbsvorteil gegenüber China oder den USA.
Richtig ist eine umfassende Reform der Energiesteuer, die Strom steuerlich gegenüber Erdgas begünstigt. Weiterhin sollten wir fossile Fehlanreize abbauen und den Umstieg auf saubere Energie erleichtern. Außerdem muss die Kommission endlich eine europäische Übergewinnsteuer vorschlagen: Krisengewinne der Öl- und Gaskonzerne müssen Haushalte und Betriebe entlasten und eine bezahlbare, saubere Energieversorgung finanzieren.
Dass die EU-Kommission ihren Vorschlag für die Besteuerung der digitalen Präsenz von Unternehmen zurückziehen will, ist ein Geschenk an die Tech-Konzerne. Wer in Europa Milliarden verdient, muss hier auch fair Steuern zahlen und sich an unsere Regeln halten. Seit Trump aus der globalen Steuervereinbarung ausgestiegen ist, muss Europa vorangehen.
Europas Regeln sind keine Verhandlungsmasse für Konzernchefs. Wir brauchen einen wirksamen Digital Fairness Act gegen manipulative Plattformpraktiken und die konsequente Durchsetzung von Digital Markets Act und Digital Services Act – auch gegen Druck aus Washington.
Richtig ist, das Arbeits- und Sozialrecht vom Pakt gegen sogenannte Übererfüllung auszunehmen. Europäische Mindeststandards dürfen kein Deckel für bessere Arbeitsbedingungen sein. Jetzt brauchen wir einen ambitionierten Quality Jobs Act: mit verbindlichen Regeln gegen psychische Belastungen, Schutz vor KI-gestützter Überwachung am Arbeitsplatz und einem Recht auf Nichterreichbarkeit. Nach Feierabend gehört die Zeit den Beschäftigten, nicht dem Arbeitgeber.“
Das Arbeitsprogramm schafft selbst noch kein neues Recht. Entscheidend sind die anschließenden Gesetzesvorschläge der EU-Kommission und die Mehrheiten für ihre Umsetzung.