StartAktuelles"Parlament fordert Transparenz und Rechenschaft bei Geldern für Orbáns Regime"

„Parlament fordert Transparenz und Rechenschaft bei Geldern für Orbáns Regime“

Generalanwältin des EuGH empfiehlt Aufhebung von fragwürdiger Mittelfreigabe an Ungarn

Rund 10 Milliarden Euro eingefrorene Gelder aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds gab die Kommission im Dezember 2022 für Ungarn frei. Die freigegebenen Gelder waren vorher wegen erheblicher Bedenken über die Rechtsstaatlichkeit in Ungarn eingefroren worden. Das EU-Parlament bezweifelte die Rechtmäßigkeit der Mittelfreigabe, welche unmittelbar nach einer vermeintlichen Erpressungstaktik des ungarischen Premiers bekannt gegeben wurde. Vor diesem Hintergrund entschlossen sich die Mitglieder des Rechtsausschusses im EU-Parlament, diese Entscheidung vor dem EuGH prüfen zu lassen. Fast zwei Jahre später liegt nun der Schlussantrag der Generalanwältin vor, der empfiehlt, den Entschluss für nichtig zu erklären.

René Repasi, Vorsitzender der Europa-SPD, Professor für europäisches Recht und Beauftragter der S&D-Fraktion für institutionelle Rechtsstreitigkeiten:


„Die heute veröffentlichte Stellungnahme der Generalanwältin zeigt, dass das Parlament richtig gehandelt hat, als es die Kommission wegen ihrer Entscheidung, die Mittel für Ungarn freizugeben, vor Gericht gebracht hat. Angesichts der derzeit laufenden Verhandlungen über den nächsten langfristigen EU-Haushalt ist es wichtig, dass wir die Grenzen des Ermessensspielraums der Kommission bei der Auszahlung von Mitteln klären.
Mit der Klage vor dem EuGH fordern wir von der Kommission Transparenz und Rechenschaftspflicht für ihr Handeln. Als demokratisch gewählte Vertreter der Bürger:innen der Union ist es unsere Pflicht, für die europäischen Werte einzutreten.“

Hintergrund: Im Schlussantrag vom 12. Februar 2026 empfiehlt die Generalanwältin, die Kommission dürfe EU-Mittel erst dann an einen Mitgliedstaat auszahlen, wenn die erforderlichen gesetzlichen Reformen in Kraft getreten seien und wirksam angewandt würden. Darüber hinaus müsse die Kommission in jedem Beschluss über die Auszahlung solcher Mittel nachweisen, dass alle Voraussetzungen erfüllt seien, um die finanziellen Interessen der Europäischen Union zu schützen, eine gerichtliche Kontrolle zu ermöglichen und nicht nur den betreffenden Mitgliedstaat, sondern auch alle Unionsbürger zu informieren.

Als nächstes wird das Urteil der Richter des Europäischen Gerichtshofs erwartet. Sollten die Richter urteilen, dass die Mittel unrechtmäßig freigegeben wurden, müsste die Regierung in Budapest das Geld zurückzahlen.

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