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„Kinder schützen – Privatsphäre bewahren“

EU-Regelung gegen Missbrauchsbilder im Netz

Die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt muss effektiv bekämpft werden. Parlament und Mitgliedstaaten verhandeln dafür über ein umfassendes Gesetz, nachdem im Rat seit über drei Jahren keine gemeinsame Position gefunden werden konnte. Bis eine dauerhafte Lösung beschlossen ist, erlaubt aktuell eine Ausnahmeregelung von der europäischen ‚ePrivacy-Richtlinie‘ Anbietern digitaler Kommunikationsdienste, private Kommunikation freiwillig nach Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs und nach Anbahnungsversuchen Erwachsener zu Kindern (sogenanntes ‚Grooming‘) zu durchsuchen. Kritiker:innen befürchten eine flächendeckende, anlasslose Durchsuchung privater Kommunikation.

Das EU-Parlament hat heute einen weiteren Schritt getan, um die vorübergehende Regelung zur Durchsuchung von Online-Material mit strikten Bedingungen zu verlängern.

Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der S&D:

„Kindesmissbrauchsmaterial im Netz muss effektiv bekämpft werden. Doch das darf nicht zur umfassenden Chatkontrolle werden. 

Die Übergangsregelung, auf die sich das EU-Parlament heute geeinigt hat, ist ein zeitlich begrenztes Instrument. Es ermöglicht Anbietern, ihre freiwilligen Maßnahmen zur Aufdeckung von Missbrauch unter bestimmten Bedingungen fortzusetzen. Die Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation bleibt davon unberührt. 

Gemeinsam mit Christdemokraten und Liberalen ist uns ein guter Kompromiss gelungen, der sowohl Kinder als auch die Vertraulichkeit der Kommunikation und Privatsphäre der Nutzer:innen gleichermaßen schützt: Die Regelung, der wir zugestimmt haben, beschränkt sich auf zuvor identifiziertes oder gemeldetes Material über sexuellen Kindesmissbrauch. Weil der Schutz privater Kommunikation ein hohes Gut ist, bestand die Herausforderung darin, die Faktenlage aus bisherigen Untersuchungen miteinzubeziehen und die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Durch die Einschränkung auf konkrete Verdachtsfälle bei der Suche nach neuem Material und bei Grooming, stellen wir sicher, dass der Einsatz von Technologien auch auf rechtlich sicherem Terrain erfolgt. Der Schutz von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung unserer Kommunikation steht dabei nicht zur Debatte.“

Hintergrund: Grundlage für die zu verlängernde Ausnahmeregelung ist die sogenannte ePrivacy-Richtlinie. Diese europäische Regelung enthält strikte Voraussetzungen, um Daten rund um elektronische Kommunikation zu verarbeiten. 

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