StartAktuellesHohe Rechtsstandards setzen

Hohe Rechtsstandards setzen

Parlament stimmt für Richtlinie zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt

Das EU-Parlament hat sich im Juli-Plenum in Straßburg für eine Richtlinie positioniert, die rechtliche Mindeststandards für den Kampf gegen Vergewaltigung festlegt sowie gegen Genitalverstümmelung, Cyber-Stalking, Belästigung im Internet, nicht einvernehmliches Teilen intimer Bilder, Zwangssterilisierungen und Aufstachelung zu Hass oder Gewalt im Internet. Gegen die Position der Ausschüsse für Inneres und Gleichstellung zu der Richtlinie hat das Plenum des Parlaments bis zum Ende der Frist heute Morgen keine Einwände erhoben.

Nachdem das Parlament damit nun sein Verhandlungsmandat für die Richtlinie bestimmt hat, starten die Trilog-Verhandlungen mit Vertreter*innen von Kommission und Rat. Täglich werden Frauen durch Partner, Ex-Partner oder Unbekannte geschlagen, bedroht und getötet. Die Definitionen der unterschiedlichen Formen von Gewalt sowie der Strafmaße variieren aber derzeit noch stark unter den einzelnen EU-Staaten. 

Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der S&D-Fraktion:
„Bei geschlechtsspezifischer Gewalt stehen die Grundrechte von Frauen auf dem Spiel. Täglich werden Frauen Opfer von sexuellen Übergriffen und Vergewaltigung. Ein selbstbestimmtes und angstfreies Leben ist in den Grundrechten verankert. Deshalb muss der Gesetzgeber dafür selbstverständlich die besten rechtlichen Voraussetzungen für alle Menschen schaffen.

Problematisch ist, dass die strafrechtliche Verfolgung von Gewalttaten wie Vergewaltigungen in den Mitgliedstaaten so unterschiedlich geregelt ist. Mit der Richtlinie gegen geschlechtsspezifische Gewalt setzen insbesondere wir Sozialdemokrat*innen uns dafür ein, progressive und an Frauenrechten orientierte Definitionen und Mindeststandards gegen geschlechtsspezifische Gewalt zu installieren.“

Maria Noichl, gleichstellungspolitische Sprecherin der S&D-Fraktion:
„Es ist wichtig, dass die Verhandlungen über die Richtlinie gegen Gewalt gegen Frauen nun weitergehen können. Damit gehen wir einen entscheidenden Schritt in Bezug auf die Harmonisierung von Prävention, Definition und Bestrafung von geschlechtsspezifischer Gewalt in der EU. Ich bin zudem sehr stolz, dass sich das Parlament mit seiner Position nicht dem mangelnden politischen Willen des Rates gebeugt hat, der das Thema Vergewaltigung nicht in dieser Richtlinie sehen will. Stattdessen vertreten wir eine klare Linie: Sex ohne Zustimmung ist Vergewaltigung und muss als solche geahndet werden.

Vergewaltigung hat eine geschlechtsspezifische Dimension. Es ist eine Straftat, die sich klar gegen Frauen richtet und von Männern begangen wird, um persönliche Befriedigung zu erreichen, ihre Herrschaftsstellung zu untermauern und Frauen zu bestrafen. Denn 99 Prozent aller, die wegen Vergewaltigung verurteilt wurden, sind Männer. Dieses Thema mit dieser Richtlinie nicht angehen zu wollen, lässt Frauen in der EU in ihrem Kampf für Gerechtigkeit im Stich. Das lassen wir Sozialdemokrat*innen sicher nicht zu.“

Meist gelesen

Beliebte Stichwörter

ARCHIV