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EU-weit besserer Schutz für Opfer von Straftaten

Verhandlungsergebnis stärkt Rechte von Opfern

In einer finalen Verhandlungsrunde haben sich Rat und Parlament auf eine Überarbeitung der EU-Regeln für Opferschutz verständigt. Die Richtlinie zielt darauf ab, dass EU-Bürger:innen, egal in welchem EU-Staat ihnen eine Straftat widerfährt, auf gleiche Standards bei Schutz und Wiedergutmachung zählen zählen können.

Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der S&D:

„In der EU soll kein Opfer einer Straftat allein gelassen werden. Mit der überarbeiteten Opferschutz-Richtlinie führen wir EU-weit Maßnahmen ein, die das Melden einer Straftat durch zugängliche und diskriminierungsfreie Meldemechanismen erleichtern. Wir stellen umfassende psychosoziale Betreuung und Rechtsbeistand sicher, wo gebraucht, und gewährleisten spezialisierte Schulungen für Fachkräfte.“

Maria Noichl, gleichstellungspolitische Sprecherin der Europa-SPD:

„Wer Opfer einer Straftat wird, bedarf besonderem Schutz. Das muss gelten, ungeachtet der Herkunft, des Aufenthaltsstatus, der finanziellen Mittel, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung. Mit dem heutigen Ergebnis führen wir neu ein, dass Opfer auf psychologische Unterstützung zählen können, und zwar so lange wie nötig. Außerdem verbessert die gestrige Einigung den Zugang zu Entschädigungen, sowie das Recht auf Privatsphäre der Opfer. Sensible Daten wie Adresse oder Telefonnummer können nur noch in Ausnahmen an den Täter gehen. Damit werden weitere Straftaten und Retraumatisierung verhindert.

Wir haben erreicht, dass Opfer einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben sollen, und das auch bevor der Prozess beginnt. Wir haben in diesem Zusammenhang außerdem angeregt, dass Frauen EU-weit besser vor Retraumatisierung durch durch die Glorifizierung von Straftaten, wie zum Beispiel durch die Weiterverbreitung von beispielsweise Vergewaltigungsvideos geschützt werden müssen.

Der Bedarf an spezifischen sexuellen und reproduktiven Gesundheitsdiensten für Opfer sexualisierter Gewalt wird erstmals klar benannt. Die Einigung enthält darüber hinaus die Zusage, dass der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen für Vergewaltigungsopfer eine notwendige Maßnahme des Opferschutzes darstellt.“

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