In Artikel 13 im Vertrag der Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist verankert: „Bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr (…) tragen die Union und die Mitgliedstaaten den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung; sie berücksichtigen hierbei die Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten insbesondere in Bezug auf religiöse Riten, kulturelle Traditionen und das regionale Erbe.“
In den letzten 40 Jahren hat sich die Tierschutzgesetzgebung der EU auf der Grundlage solider wissenschaftlicher Erkenntnisse entwickelt, um die Lebensqualität der Tiere zu verbessern. Das Europaparlament hat auch 2017 eine Studie zum Wohlergehen von Tieren veröffentlicht. Darin befindet sich eine Übersicht aller relevanter Gesetze, in denen die EU den Tierschutz regelt: Schlachtung, Transport, Haltungsformen, Tierversuche, Zootiere, Pelze etc. Eine der Hauptprioritäten der Europäischen Kommission ist die Förderung eines verstärkten Dialogs über Tierschutzfragen, die auf EU-Ebene für die zuständigen Behörden, Unternehmen, die Zivilgesellschaft und die Wissenschaftler relevant sind. Dafür hat die EU-Kommission 2017 eine EU Plattform zum Tierschutz für einen regelmäßigen Austausch eingeführt. Die Plattform wird die Kommission bei der Entwicklung und dem Austausch koordinierter Maßnahmen im Bereich des Tierschutzes unterstützen, mit besonderem Augenmerk auf die bessere Anwendung der EU-Vorschriften über den Tierschutz in der Praxis.
Die bisherigen Errungenschaften der EU im Tierschutz sind:
- 360 Millionen Legehennen profitieren von einer besseren Lebensqualität, denn im Jahr 2012 trat ein EU-Verbot für konventionelle Käfige für Legehennen in Kraft. Diese haben jetzt mehr Platz mit einem Nest, Sitzstangen und Einstreu. Die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere haben sich seitdem deutlich verbessert.
- Die EU ist ein bedeutender Produzent und Exporteur von Schweinefleisch. Bis Ende 2012 lebten trächtige Säue in viel zu engen Einzelkäfigen. Um ihr Leben zu verbessern, verabschiedete die EU eine spezifische Gesetzgebung, die im Januar 2013 die Verwendung einzelner Käfige einschränkte. Säue werden jetzt während der Schwangerschaft in Gruppen gehalten. Dies ist ein Meilenstein für das Wohlergehen dieser sehr sozialen Tiere. Sie können sich nun frei bewegen und sind mit geeignetem Nistmaterial ausgestattet.
- Zudem hat sich insgesamt die Qualität des Tiertransports verbessert und die Zahl der Tiere, die mit Verletzungen oder Erschöpfung transportiert wurden, ist deutlich zurückgegangen. Rund 4 Millionen Rinder, 28 Millionen Schweine, 4 Millionen Schafe, rund 243 Millionen Geflügel und 150 000 Pferde werden jährlich mehr als 8 Stunden in der EU transportiert. Es ist wichtig, dass dies mit größter Sorgfalt und Aufmerksamkeit geschieht. Regeln zur Verbesserung des Tierschutzes während des Transports in Europa wurden erstmals im Jahr 1977 umgesetzt und im Jahr 2005 umfassend überarbeitet.
Beim Kauf von Lebensmitteln tierischen Ursprungs interessieren sich die Verbraucher zunehmend für die Haltung der Tiere. Um der Frage der Kennzeichnung im Zusammenhang mit dem Wohlergehen von Tieren nachzukommen, hat die EU-Kommission Schritte eingeleitet, und auch das Verbot von Katzen- und Hundefellen eingeführt. Neben Wild- und Zuchttieren sind auch Tiere, die für wissenschaftliche Zwecke (Labortests) verwendet werden, durch harmonisierte EU-Normen geschützt, zuständig ist hier die Generaldirektion Umwelt.
Die letztliche Durchsetzung der Tierschutzvorschriften fällt unter das Subsidiaritätsprinzip, das heißt die Mitgliedstaaten sind für die Umsetzung und Durchführung aller Gesetze auf dem Gebiet des Tierschutzes selbst zuständig. Die Mitgliedstaaten sind verantwortlich für die alltägliche Umsetzung durch ihre nationale Gesetzgebung und Kontrolltätigkeiten, die Umsetzung von Richtlinien und EU-Vorschriften in nationales Recht. Erreicht werden soll dies durch Inspektionen und Kontrollen, durch das Lebensmittel- und Veterinäramt. Die Kommission ist verantwortlich für die Bereitstellung geeigneter Informationen und erforderlichenfalls Schulungen zu den EU-Rechtsvorschriften, der Überwachung, dass diese ordnungsgemäß umgesetzt und durchgesetzt werden sowie in extremen Fällen gegen Mitgliedstaaten vorzugehen, die die gesetzlichen Anforderungen nicht umgesetzt haben.