Warum wird die Zeitumstellung nicht abgeschafft?

Die eigentliche Zuständigkeit für die Sommerzeit liegt bei den Mitgliedsstaaten. Diese haben in den 1970er Jahren begonnen, jeweils eigene Sommerzeiten einzuführen. Allerdings waren die Zeiten und das Anfangs/Enddatum der Sommerzeit sehr unterschiedlich, weswegen dies zu Problemen etwa bei Zugverbindungen quer durch die EU führte. Die EU hat daher mit einer Richtlinie die Zeitumstellung vereinheitlicht. Durch eine Abschaffung der Harmonisierung konnten die Mitgliedsstaaten selbst entscheiden, ob sie eine Umstellung von Winter- auf Sommerzeit durchführen wollen und vor allem wann. Eine Aufhebung der EU-Richtlinie könnte also im Endeffekt wieder zu einer Fragmentierung der innereuropäischen Zeit führen. Eine Änderung der Richtlinie kann darüber hinaus nur auf Initiative der Kommission erfolgen, da das Parlament kein Initiativrecht besitzt.

Am 8. Februar 2018 forderten Abgeordnete die EU-Kommission dazu auf die Vor- und Nachteile der Zeitumstellung genau unter die Lupe zu nehmen und die Regelung gegebenenfalls abzuschaffen. Das Straßburger Parlament forderte, dass die EU-Kommission nun eine gründliche Analyse der Richtlinie vornehmen solle.

Die EU-Kommission Behörde startete daher am 5.Juli 2018 eine Online-Befragung von Bürgern, Unternehmen und Verbänden, um sich ein Bild zur Unterstützung oder Ablehnung der Regelung zu verschaffen. Teilnehmer konnten dabei bis zum 16. August 2018 ihre Meinung auch auf Deutsch kundtun. Insgesamt teilten 4,8 Millionen EU-Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Kommission ihre Meinung mit. Die Abstimmung zeigte, die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger sprach sich gegen die Sommerzeit aus.

Der Plan der EU-Kommission sieht nun vor, dass die Zeitumstellung in der EU abgeschafft werden soll. Allerdings müssen dafür die EU-Regierungen und das Europaparlament diesem Plan zustimmen.

Dabei bestimmen die Mitgliedsstaaten selbst, ob ein Land dauerhaft in der Sommer- oder der Winterzeit bleibt. Um die anfangs bereits angesprochene Fragmentierung der Zeiten zu verhindern, wird bei der Entscheidung der Zeit gefordert, sich mit den Nachbarstaaten abzusprechen.

Damit eine Entscheidung erfolgen kann, müssen nun das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten ihre Positionen in Stellungnahmen festlegen.