Aus dem Großen ins Kleine – EU-Fördermittel in Deutschland
Über 94 Prozent des EU-Haushalts kommen den Bürgerinnen und Bürgern, Regionen, Kommunen, Landwirten und Unternehmen in der EU zugute. Die Europäische Union fördert in allen EU-Staaten Projekte und Programme, beispielsweise für die Regional- und Stadtentwicklung, Beschäftigung und soziale Eingliederung, Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums, Meeres- und Fischereipolitik und Forschung und Innovation.
Zwar haben die EU und ihre Mitgliedsländer eine gemeinsame Verantwortung dafür, dass die EU-Mittel ordnungsgemäß verwendet werden. Der größte Teil des EU-Fördergeldes wird jedoch innerhalb der EU-Staaten selbst verwaltet. Deshalb sind primär die Behörden der EU-Länder für Prüfungen und Kontrollen zuständig, in Deutschland meistens die Bundesländer. In den Bundesländern, nicht in Brüssel, erfolgt im Regelfall auch die Auswahl EU-geförderter Projekte.
(Quelle: https://ec.europa.eu/germany/eu-funding/grants_de)
Wir stellen Ihnen hier nicht alle, aber einige der bekanntesten EU-Programme vor.
(Stand Juli 2018)