Um den Zugriff von Ermittlungsbehörden auf elektronische Beweismittel zu verbessern, hatte die EU-Kommission im Jahr 2018 ein Gesetzespaket zur grenzüberschreitenden Herausgabe und Sicherung elektronischer Beweismittel vorgelegt. Nach eineinhalb Jahre langen Verhandlungen konnten sich EU-Parlament und Rat heute grundsätzlich auf einen Großteil der Rahmenbedingungen des „e-evidence“ Pakets einigen.