Erneut hat der Europäische Gerichtshof in einem heute veröffentlichten Urteil unterstrichen, dass die Vorratsdatenspeicherung in ihrer bisherigen Form mit europäischen Grundrechten nicht vereinbar ist. Das heißt, wann immer Telekommunikationsanbieter gezwungen werden, Daten zu speichern, darf dies nur in den engen Grenzen des europäischen Rechts geschehen. „Nationale Sicherheit“ darf keine Ausrede sein, um EU-Grundrechte zu missachten.
Die EU-Kommission hat rechtliche Schritte gegen das umstrittene britische Binnenmarktgesetz eingeleitet. Das Gesetz wurde am Dienstag vom britischen Unterhaus beschlossen und soll Teile des bereits gültigen Austrittsvertrags aushebeln.